Hubwagen

Ein Hubwagen, auch Gabelstapler genannt, fällt unter Flurförderzeuge für den innerbetrieblichen Transport. Besonders sind sie für die Beförderung von Paletten ausgelegt. Das wesentliche Element ist die sog. Hubeinheit, die aus einem Hubmast und einem Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt hierbei zwei Zinken (Gabeln) aus Stahl, die in ihrem Abstand zueinander verstellbar sind. Bewegt werden diese Gabeln hydraulisch vertikal und in Sonderfällen auch horizontal.

Angetrieben werden Gabelstapler durch einen Verbrennungs- oder Elektromotor. Die Verbrennungsmotoren werden hierbei in Treibgas-, Diesel- und Erdgasmotoren unterschieden. Diese Art der Flurförderzeuge dürfen in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen nur dann betrieben werden, wenn keine, für den Menschen gesundheitsschädliche, Stoffe ausgestoßen werden. Ein Verbrennungsmotor stößt CO aus. Hierbei regelt die sog. MAK-Wert-Liste die maximale Arbeitsplatzkonzentration für verbrennungsmotorische Flurförderzeuge. Ist die Konzentration zu hoch, kann eine Inbetriebnahme in geschlossenen Räumen untersagt werden, außer es kann eine gute Belüftung der Räumlichkeiten gewährleistet werden.

Handelt es sich um Treibgasgeräte müssen diese gut eingestellt sein. Bezingeräte müssen über einen Abgasreiniger, also einen Katalysator verfügen und Dieselgeräte über einen Nassabgasreiniger. Ein Abgasreiniger reinigt die Abgase von Russpartikeln und andern Schmutzteilen. Außerdem mindern sie die Geruchsbelästigung und löschen Funken. Die wichtigste Funktion ist jedoch die Nachverbrennung der CO-Teile.

Elektromotorbetriebene Gabelstapler unterteilt man in Gleichstrom- und Drehstromantrieb.

Hubwagen werden mit drei oder vier Rädern gebaut und verfügen über eine Hecklenkung mit einem großen Lenkeinschlag. Der Wendekreis ist hierbei ungefähr so groß wie die Fahrzeuglänge.

Ein Hubwagen kann Hublasten zwischen einer und acht Tonnen bewerkstelligen und verfügt über Hubhöhen von bis zu sechs Metern.

Des weiteren gibt es Unterscheidungen in gleisgebundene Flurfördermittel zu denen Triebfahrzeuge und Krane gehören und gleislose Flurfördermittel wie Gabelstapler, Schubmaststapler, Vierwegestapler, Quersitzstapler, Hubwagen, Zugmaschinen für den innerbetrieblichen Transport, Reach-Stracker, Spreader und Portalhubwagen. Zudem gibt es noch fahrerlose Transportfahrzeuge.

Mit gleislosen Fördermitteln können Lasten selbst aufgenommen und abgesetzt werden, sowie gestapelt, gehoben und in Regele ein- und ausgelagert werden.

Fahrerlosefördermittel sind in der Regel elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die Lasten transportieren und Fahrweg und –ziel selbständig ansteuern können.

Fahrerlose Flurförderzeuge bewegen sich mit Hilfe von induktiven Leitdrähten, Magnetstreifen, Lasersystemen, Raster-Positionsmarken, Ultraschall-Navigationssysteme, pyrotechnischen Systemen, Visionssystemen, GPS-Satellitennavigationssystemen oder mechanischen Bodenführungsschienen. Ihren Einsatz finden diese fahrerlosen Fahrzeuge überwiegend in Innenräumen. In einem Produktionsbetrieb werden sie für die Ver- und Entsorgung der Fertigungsmaschinen, als selbstfahrende Arbeits- und Montagetische sowie in automatisierten Lagern als Kommissionierfahrzeuge oder Lagergeräte eingesetzt. Des weiteren sind sie auch in Bibliotheken, Krankenhäusern, Kantinen und Kasernen zu finden.

Die jeweiligen Transporte werden entweder rechnergesteuert oder durch manuelle Befehle ausgeführt. Je nach Bauart können diese Geräte Lasten tragen, ziehen, heben oder stapeln. Durch eine ganze Reihe von Anbaugeräten kommt eine große Anzahl an Sonderformen hinzu.

Für diese Geräte gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie für konventionelle Flurförderzeuge auch. Die weiterführenden Vorschriften beziehen sich besonders auf die Bremsen und das automatische Stoppen vor Personen und Hindernissen, auf die Zwangsabschaltung und Notstopvorrichtung sowie auf Hinweisschilder und Warneinrichtungen.

Sämtliche Flurförderzeuge unterliegen in punkto Sicherheit den Bestimmungen des VDI (Verband deutscher Ingenieure). Die jeweiligen technischen Details werden dabei in sieben Hauptgruppen unterteilt:
  1. Handgeräte
  2. Benzin- und Treibgasgeräte
  3. Dieselfahrzeuge
  4. Elektro-Geh-Geräte
  5. Elektro-Stand-Geräte
  6. Elektro-Fahrersitz-Geräte
  7. Kommissioniergeräte


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